Info zur Lebensmittelkennzeichnung
Zur Angabe des Zuckergehalts sind feste Begriffe vorgesehen, die angegeben werden müssen. Diese können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
Begriffe | Verwendungsbedingungen |
naturherb | Wenn der Zuckergehalt unter 3g/l liegt; diese Angaben dürfen nur für Erzeugnisse verwendet werden, denen nach der zweiten Gärung kein Zucker zugesetzt wurde. |
extra herb | Wenn der Zuckergehalt zwischen 0 und 6 g/l liegt. |
herb | Wenn der Zuckergehalt unter 12 g/l liegt. |
extra trocken | Wenn der Zuckergehalt zwischen 12 und 17 g/l liegt. |
trocken | Wenn der Zuckergehalt zwischen 17 und 32 g/l liegt. |
halbtrocken | Wenn der Zuckergehalt zwischen 32 und 50 g/l liegt. |
mild | Wenn der Zuckergehalt über 50 g/l liegt. |